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Kategorie: Gesellschaft

Berufsausbildungsbeihilfe bei eigener Wohnung

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) kann während einer beruflichen Ausbildung sowie einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme von der Arbeitsgentur geleistet werden. Auszubildende erhalten BAB, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist.

Die BAB dient lt. Arbeitsagentur
der Verwirklichung des Sozialstaatsprinzips (Art. 20 GG)
der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG)
der freien Berufswahl (Art. 12 GG)
Berufsausbildungsbeihilfe wird auf Antrag erbracht. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk der Auszubildende seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Weitere Infos unter www.arbeitsagentur.de

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