Die OSPAR-Staaten folgten der WWF-Forderung, die Lagerung im Meer nur dann zuzulassen, wenn sie zu einer Netto-Reduktion der Treibhausgas-Emissionen führt. „Das ist der entscheidende Punkt. Der Beschluss verhindert, dass die CO2-Speicherung zu einem Schlupfloch für Klimasünder wird“, so Lutter. Es handele sich um eine Klimaschutzmaßnahme, die den schrittweisen Umbau der Energieversorgung von fossile auf regenerative Energieträger nicht behindere.
Das Kohlendioxid soll in ehemaligen Öl- und Gaslagerstätten sowie Salzstöcken endgelagert werden. Der Meeresboden darf nicht tiefer als 500 Meter sein. In größeren Tiefen würde sich das Gas bei einem eventuellen Austritt durch den großen Druck verflüssigen und könnte so erhebliche Umweltschäden anrichten.
Die Ozeane leiden gleich doppelt unter den Folgen der hohen Treibhausgasemissionen. Durch den Klimawandel steigt die Wassertemperatur, und mit dem steigenden CO2-Gehalt versauern die Meere. Beide Effekte bedrohen beispielsweise Korallenriffe, Wale, Delfine und den Kabeljau.
Der WWF fordert, dass der globale Temperaturanstieg auf unter zwei Grad des vorindustriellen Niveaus gehalten werden muss. Dazu muss der CO2-Ausstoß der Industriestaaten bis 2050 um 80 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 reduziert werden.
Das OSPAR-Abkommen (benannt nach den ersten Tagungsorten Oslo und Paris) ist ein völkerrechtlich bindendes Instrument für den Schutz der Meeresumwelt im Nordostatlantik und in der Nordsee. Es wurde 1992 von allen Nordostatlantikstaaten und der EU-Kommission verabschiedet und trat 1998 in Kraft.
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